Der Staatspräsident
Der Staatspräsident nahm das Sozialgesetz nicht an
Der Staatspräsident
Ferenc Mádl schikt dem Parlament das Gesetz über die Änderung einiger Sozialgesetze zum Überarbeiten zurück, da seiner Meinung nach die neue Regelung nachteilig auf diejenigen asuswirken würde, die sich wünschen, die sozialen Grundversorgung bei einer kirchlichen Institution in Anspruch zu nehmen.
Seit seinem Amtsantritt ist dies das zweite Mal, daß der Staatspräsident die Unterzeichnung eines Gesetzes ablehnt. Im Sinne eines früheren Abkommens kann die Regierung eine für die Kirchen nachteilig auswirkenden Entscheidung nur nach einer im vorhinein getroffenen Vereinbarung treffen. Aus streng juristischer Sicht gesehen fällt der vorliegende Vorschlag nicht unter gültiges Gesetz, er verletzt jedoch dessen Sinn – ist in der Presseaussendung des Staatspräsidenten zu lesen. Gemäß der vorgeschlagenen Änderung stünde es den Kirchen nicht mehr zu, aus eigener Befugnis Grundversorgungsinstitutionen für die soziale und Gesundheitsversorgung zu gründen, sie müßten diese erst mit der örtlichen Selbstverwaltung oder mit der OEP (Landesgesundheitskasse) vereinbaren. Somit würden sie der Laune der Selbstverwaltung ausgesetzt werden.
002.12.24 , Magyar Hírlap Online
Der Regierungschef
Péter Medgyessy versprach, den von den historischen Kirchen dem Parlament eingereichten Vorschlag zu überprüfen, die Zeit dazu reichte aber nicht mehr aus.
-die redaktion-