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Lamperths Niederlage im Nationalrat

b>Laut Mónika Lamperth (Innenministerin - -die redaktion-) war das Vorgehen der Polizei gegenüber Mária Berkecz gerecht, indem sie die ehemalige Leiterin des Millenáris Kht. gedemütigt hat. „Es handelt sich um eine Straftat, die tatsächlich begangen wurde” – betonte sie. 
 
Laut Mónika Lamperth (Innenministerin - -die redaktion-) war das Vorgehen der Polizei gegenüber Mária Berkecz, indem sie die ehemalige Leiterin des Millenáris Kht. gedemütigt hat, gerecht. „Es handelt sich um eine Straftat, die tatsächlich begangen wurde” – betonte sie. Unsere Frage lautet: woher schöpft die Innenministerin der Republik Ungarn den Mut, 13 Jahre nach dem Systemwechsel, zu prejudizieren?  
 
Wie kann Mónika Lamperth es wagen, im Zusammenhang mit einer noch anhängigen Sache zu behaupten, dass es sich um eine Starftat handle? Unserem Wissen nach, sind es doch die Ermittlungs- und Justizorgane dazu befugt, die Umstände einer Straftat – wenn diese tatsächlich vorliegt - festzustellen. „Wegen erwiesener Unschuld”: ja, uns ist sogar ein solches Urteil bekannt. Die Innenministerin bielb auch nicht bei der Wahrheit, als sie auf eine frühere Interpellation von Károly Kontrát FIDESZ (Allianz der Jungen Demokraten) -Abgeordneten antwortete. Lamperth wollte da die Rechtmäßigkeit der von diesem Politiker gestellten und das Geschehen um Mária Berkecz betreffenden Fragen mit einer falsch zitierten Verordnung aus dem Jahre 1995 in Frage stellen. 
 
„Die Polizei ging gegen den Häftling gemäß der Verordnung des Innenministers aus dem Jahre 1995 vor. Es war dasselbe Vorgehen, das gemäß dieser Verordnung gegenüber jedem männlichen und weiblichen Häftling anzuwenden ist. Diese Verordnung war, geehrter Herr Abgeordneter, bereits zu jenem Zeitpunkt in Kraft, in dem Sie Staatssekertär im Innenministerium waren, und das Verfahren wurde auch gegenüber Tausenden von Häftlingen nach dieser Verordnung durchgeführt. Würden sie diese Verordnung auf irgendeine Weise für bedenklich halten, dann hätten Sie die Möglichkeit gehabt, diese zu ändern. Die Verordung lautet: der Häftling soll in jedem Fall untersucht werden. Er hat ja auch seine Kleidung abzulegen, und er ist auch ohne Kleidung einer Kontrolle zu unterwerfen, um auszuschließen, daß er oder sie keine Sachen in die Zelle mitnimmt, die ihn selbst oder seine Mithäftlinge gefährden könnten. Diese Regelung dient bereits seit sieben Jahren diesem Zweck, und dieses Verfahren wurde auch früher auf diese Art und Weise handgehabt.” – formulierte anno die Innenministerin. (Siehe: Parlamentsprotokoll)  
 
Daß die Frau Innenminister dirck aufgetragen hatte, als sie das Wörtchen „kann” gegen das Wort „muß” großzügig austauschte – wurde von Róbert Répássy heute in der Parlamentssitzung enthüllt. Der FIDESZ-Abgerordnete erinnerte daran, daß im Sinne der Verordnung aus dem Jahre 1995 die Kleidung zwar tatsächlich untersucht werden könne, man könnte sogar den Verhörten einer ähnlichen Tortur, welche auch Mária Berkecz erleiden mußte, unterwerfen, doch nur dann, wenn es wohlbegründet sei. Lamperth, anstatt sich zu der eben enthüllten Lüge zu bekennen, legte nur nach. „Ich habe nicht gelogen” – antwortete sie. 
 
Den Spuren des Staatssekretärs für die Glasaugenangelegenheiten* des MeH folgend macht sich Mónika Lamperth Sorgen einig um die Reinheit und Gesetzlichkeit des öffentlichen Lebens: sie unterstützt jegliche „Initiativen”, die die „Gesetzlichkeit” vor der bürgerlichen Seite schützen will, sie wird aber sofort abweisend, wenn von einem Bancheninsider die Einhaltung der geschriebenen und ungeschriebenen Normen verlangt wird. Wir möchten nur beispielshalber fragen: warum mußten in Vecsés**, in der Kontofabrik, die „technologische Prüfung” vornehmenden leitenden Ermittler so oft gewechselt werden, und warum mußten die Arbeiter dieser Fabrik, die Geschäfte in Milliardenhöhe abwickelte, so abrupt entlassen werden?  
 
www.polagrik-kor.hu, Quelle www.fidesz.hu 2002-11-28 00:08:07  
 
* Hinweis auf den „Glastaschenprogramm” und auf die Erfolglosigkeit des Parlamentsausschusses von Staatssekretär Keller (Kanzleiministerium), der nach monatenlangen Untersuchungen keinerlei Beweise für die Korruption der vorigen Regierung fand. 
** in der Affäre waren auch MSZP (Ungarische Sozialistische Partei)-Politiker betroffen. (-die redaktion-)
 
 

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Letzte Änderung am 10.12.2002
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