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Die sogenannte „Logoverordnung“...

Die sogenannte „Logoverordnung“ ist verfassungswidrig
 
 
Jener Teil der von der Innenministerin Mónika Lamperth erlassenen Verordnung, welche während der Kommunalwahlen die Größe der Parteilogos geregelt hat, wurde vom Verfassungsgericht zur verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Der Fraktionsleiter der FIDESZ (Allianz der Jungen Demokraten) meint dazu: es sei ein Wahlbetrug gewesen und Mónika Lamperth solle deshalb zurücktreten. Die Entscheidung des Richterkollegiums hat jedoch keine rückwirkende Kraft.  
 
Der Passus der Verordnung des Innenministers, wonach die Parteilogos in einem Radiuskreis von 20 mm auf dem Wahlzettel aufscheinen sollen, verletzten die im Verfassung festgelegte konstitutionelle Ordnung und im Zusammenhang damit auch die Vorschriften des Gesetzes über die Rechtssetzung – stellte das Verfassungsgericht in seinem gestern veröffentlichten Beschluß fest.  
 
János Áder hat betont: seit 1990 hat es kein Beispiel dafür gegeben, daß das Verfassungsgericht einen Innenminister wegen Wahlbetrugs mißbilligt hätte.  
 
Magyar Nemzet am 17.12.2002  

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Letzte Änderung am 30.12.2002
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