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Arrest wegen Beleidigung Medgyessys?

Der Jugendliche, der Péter Medgyessy während seines Besuchs am Fest in Kapolcs Vaterlandsverräter genannt hat, kann sogar zur Haft verurteilt werden. Ein Verfahren wegen öffentlicher Anklage kann in diesem Fall nicht gebilligt werden. – meint Verfassungsjurist György Kolláth. Gegen Dániel Loppert erstattete die Polizei in Tapolca Anzeige.  
Zur Erinnerung: Medgyessy besuchte den „Tal der Kunst” als „Einzelperson”, wo er vor den Besucher des Festes eine spontane Rede gehalten hat. Aus den Reihen der in der Mehrheit jugendlichen Zuhörer riefen meherere „Vaterlandsverräter”. (Magyar Nemzet)  
 
Dániel Loppert: Mit einigen Freunden verbrachte ich meine Ferien in Kapolcs, als der Ministerpräsident dort erschien und eine spontane Rede (…) hielt. Mich empörte dies, da Kapolcs eine apolitische Veranstaltung ist, ich ging dorthin auf Urlaub und um mich zu erholen, und ich freute mich nicht darauf, dass die Politik sogar zu diesem Kulturprogramm hinkommt. (…) Als wir Péter Medgyessy erblickten, rief ich aus plötzlicher Leidenschaft mehrmals „Verräter”. Danach umgaben uns Polizisten und forderten uns zur Ausweisleistung auf. Inzwischen drohten sie uns, es würde für uns diesmal nicht ohne Folgen bleiben, wir hätten es verdient, eine Geldstrafe zu bekommen, nachher sagten sie auch, man würde uns aus der Veranstaltung und aus dem ganzen Dorf hinausjagen, es handle sich doch um eine Parteiveranstaltung die wir gestört hätten. László Kovács hatte noch vor den Wahlen einen oft wiederholten Spruch: Er würde sich ein solches Land wünschen, wo die Regierung die Leute gern hat, die Leute müssen aber die Regierung nicht gern haben. Nach meinem dafürhalten sagte ich ihnen nur, dass ich sie nicht gern habe, und troztdem wurde ich einem gewissen Rechtsverfahren unterworfen.  
Vasárnapi Újság  
 
Die Bewegung „Vorwärts Ungarn!” meint:  
Es bestehen begründete Zweifel darüber, dass im Falle einer gegenüber einer öffentlichen Person gerichteten offenen verbalen Meinungsäußerung -  
- die Behörden wirklich vom Amts wegen und nicht aufgrund eines Privatantrags des Betroffenen ein Verfahren einzuleiten haben 
- eine Meinungsäußerung als Rechtsgrundlage zu einem behördlichen Prozess dienen darf, das heißt, würde dies nicht bedeuten, dass dieses amtliches Verfahren das Recht auf Meinungsfreiheit ignoriert? 
 
Nachdem das Verfahren eingeleitet wurde, kann in einem der begründete Zwiefel daran auftauchen, dass es dem Regime beim Anwenden der Rechtsvorschriften primär um den Schutz der eigenen Macht geht und es die Behörden als Mittel dazu benutzt. 
 
Die erste Verhandlung für den Jugendlichen findet am 13. Januar 2003 um 14 Uhr am Gericht der Stadt Tapolca statt. 
Péter Pirók veröffentlichte einen Aufruf, in dem er sich mit dem Jungen solidarisch erklärte und sagte, er sei bereit für seine Aussage die rechtlichen Konsequenzen zu übernehmen. An diesem Aufruf schließen sich schon jetzt mehr als ein Dutzend Menschen an – erfuhren wir von der Bewegung Vorwärts Ungarn! 
 
Natürlich haben wir uns im Zusammenhang mit der Sache auch an das Justitzministerium gewandt, da es aber um ein Fall geht, was noch vor dem Gericht steht, wollten sie keine Mitteilung ankündigen. -die redaktion- 

(c) Bettina Wagner - Diese Website wurde mit Hilfe von Populus generiert.
Letzte Änderung am 16.12.2002
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