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Pálmai, Erika: Attila Várhegyi...

Pálmai, Erika: Attila Várhegyi (Fidesz-Parteidirektor) wurde rechtskräftig zum Gefängnis verurteilt.  
 
Die Ausführung wurde auf Bewährung verschieben.  
 
Trotz der Anruf des Staatsanwaltes fällte das Gericht von Komitat Pest das Urteil anstatt wegen nachlässigen Verhandlung wegen missbräuchlichen Verhandlung und hat damit eine strengere Strafe als der Antrag des Anwaltes zugemessen. Der Abgeordnete und Parteidirektor der FIDESZ wegen dem Straftat von besonders gorßen Eigentumsverlust anrichtender missbräuchlichen Verhandlung zum 1 Jahr Freiheitsentzug auf 2 Jahren suspendiert verurteilt, außerdem wurde er zur Auszahlung von 500 000 HUF (~2040.82 €) Geldnebenstrafe verpflichtet.  
 
Das höherstufiges Gericht meint nähmlich, Attila Várhegyi sollte wissen, dass er seiner Besitzübersichtsbindung zuwiderhandelt, als er als Bürgermeister über den Verkauf von hochwertiger Immobilien in Szolnok Vertrag geschlossen hat. Várhegyi hatte ja mehrjährige Erfahrung als Bürgermeister und geeigneten Ausbildung, und wie auch das Gericht festgestellt hat, geeigneten Fähigkeitn, abzumessen, was er tun durfte und was nicht – lautete beim Urteilsauspruch. Er sollte auch wissen, er hat einen dem städtischen Verwaltung widersprechenden Vertrag schließen, und hat auch darin arrangiert, dass er der Verwaltung von Szolnok damit einen Besitzhandikap anrichtet.  
 
So kann sein Tat nicht unwillkürlich erklärt werden.  
 
Mit dem Urteil des Gerichtesvon Komitat Pest eine seit 7 Jahren dauernde, ziemlich komplizierte, den Anklag oft veränderte Angelegenheit zu Ende. Gegen Várhegyi stellte man im Beziehung der fast Gratisverkauf hochwertigen Szolnoker Immobilien wegen besonders gorßen Eigentumsverlust anrichtender missbräuchlichen Verhandlung. Er wurde auch wegen durch offizielle Person begangene Bestechung angeklagt, da er für sein Wahlkampf 1994 1,3 Millionen HUF (~5306.12 €) von 5 Unternehmen für in der Wirklichkeit nicht verrichteten Arbeiten durch Mahír Szolnok GmBH gesammelt hat.  
 
Voriger November aber, nach dem Aufruf des Richters wurde der Anklag verändert. So war er nur noch einrangiger offizielle Betechung und nachlässige Verhandlung, also nicht mehr wegen Willkürlichkeit, sondern nur noch wegen Sorglosigkeit wurde er angeklagt. Das Zentrale Bezirkliche Gericht von Buda fällte den Urteil demgemäß wegen nachlässige Verhandlung auf Várhegyi, der laut der Begründung grundsätzlich aus Sorglosigkeit seine Besitzaufsichterpflichten vernachlässigte und die Regeln der Besitzverhandlung überschritten hat. Vom Anklag der Bestechung wurden aber sowohl Várhegyi als auch die Unternehmer freigesprochen. Da die Bestechung formell verwirklicht wurde, aber dadurch nicht Várhegyi, sonder Fidesz zu Vorteil kam. Die Freisprüche nahm auch der Staatsanwalt in Kauf, gegen dem anderen Urteil protestierten beide Parteien. Der Anwalt bat um den Verschlimern der Geldstrafe, aber noch immer wegen nachlässiger Verhandlung, während der Betroffene und sein Advokat für den Freispruch waren. Laut des Gerichtes von Komitat Pest hat Várhegyi so ein willkürlicher Straftat begehen, was er als Bürgermeister selbst verhinder sollen hätte. Mit dem Verkauf der Immobilien, wofür die Unternehmer nichts bezahlen sollten, hat er die Verwaltung um 154 Millionen HUF (~628571.42 €) verkürzert.  
 
Várhegyi dankte nach dem erstsutfigem Urteil von seine Staatssekretärwürde ab. Das Gericht hat diesen Schritt als mildernder Umstand gesehen, sowohl dass ein Teil der Schaden ammortisierte. Várhegyi wollte sich nach dem Urteilfallen nicht äußer und hat im Gegensatz zu seinem früheren Versprechen keine Mitteilung herausgegeben.  
 
Népszava,  
 
Nach dem Urteil dankte Várhegyi von seiner Abgeordnetenwürde ab.  
 
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Ob das Gericht einen juristisch unbegründeten, oder politisch determinierten Urteil gefallen hat, weiß man nicht. Aber Várhegyi hat seine Entscheidung danach gefallen, dass den Vertrag der zuständige Abteilungsleiter vorbereitet hat, und der Notar ihn gegenzeichnet hat. Bisher waren auch sie an der Straftat beteiligt, aber da das Gericht von Umgebung von Buda mangels Willkürlichkeit nachlässige Verhandlung festgestellt hat, wurden sie vom Anklang freigesprochen. Der Urteil über die missbräuchliche Verhandlung wirft ihre Verantwortung erneuert auf.. Dies ist aber unmöglich, da sie rechtskräftig freigesprochen wurden. Was bei Weitem verdächtig ist, dass das Gericht Várhegyis Abdanken als mildernder Umstand gesehen hat, obwohl dies eine politische Entscheidung war. Also war dies ein politischer oder ein Fachurteil?! – die redaktion-  

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Letzte Änderung am 16.11.2002
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