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Legitime Überwachung

Mangels Illegalität kann die Verletzung der Persönlichkeitsrechte nicht festgestellt werden, wenn jemand in den 70er Jahren von der Abteilung III/III der Geheimpolizei bespitzelt wurde - beschied das Komitatsgericht Pest. Péter Iványi, der einen Prozess wegen der Persönlichkeitsrechte gegen die Republik Ungarn, das Innenministerium und die MSZP (Ungarische Sozialistische Partei) angestrebt hat, teilte unserer Zeitung mit, er werde gegen das Urteil auf jeden Fall Einspruch erheben. 
Das Gericht hörte als Zeugen Tibor Sztankovánszki, den Präsidenten der Historischen Sozialdemokratischen Partei, an. Im Prozess berief sich die MSZP darauf, sie sei kein juristischer Nachkomme der MSZMP (Ungarische Sozialistische Arbeitpartei; die kommunistische Einheitspartei). Sztankovánszky zeigte das Urteil des Obersten Gerichts an, welches es im Vermögenteilungsprozess der MSZP kontra Munkáspárt (Arbeiterpartei) gesprochen hat: Die Sozialisten werden das Vermögen nicht mit der Munkáspárt teilen, denn ihre Begründung, der einzige juristische Nachkommen der MSZMP zu sein, vom Gericht anerkannt wurde.  
 
Czirják Imre, Magyar Nemzet, 11. 12. 2002 
 
Die Bruchlinien zwischen den Überwachten und den Beobachtern sind bis heute vorhanden. Unter den Beobachtern bzw. den Leser der Überwachungsberichten sind mehrere Regierungsmitglieder zu finden, zum Beispiel der Ministerpräsident Péter Medgyessy und die Gesundheitsministerin Judit Csehák; der Landespolizeihauptmann (III/III und III/IV) László Salgó oder der Publizist (III/IV)Endre Aczél
In der langen Reihe der Überwachten befinden sich ua. aber der Publizist Tamás Molnár und die Künstlergruppe "Inconnu", mehrere Gründerväter der FIDESZ (Allianz der Jungen Demokraten), der frühere Präsident des MDF (Ungarische Demokratische Forum) Sándor Lezsák und der Schriftsteller Sándor Csóori. -die redaktion- 

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Letzte Änderung am 23.12.2002
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